Home      Impressum      Kontakt      ÜNB-Extranet      

EEG-Umlage 2011

Gemäß der am 25.7.2009 in Kraft getretenen Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) haben die Elektrizitätsversorgungsunternehmen seit 1. Januar 2010 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Mit diesen Zahlungen soll die Differenz aus den Einnahmen und den Ausgaben der Übertragungsnetz-betreiber bei der EEG-Umsetzung nach § 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie § 6 AusglMechAV gedeckt werden.

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Absatz 2 AusglMechV verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen.

Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr 2011 3,530 ct/kWh.

Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 AusglMechV auf 0,05 ct/kWh begrenzen.

Das Konzept für das Prognoseverfahren und die Grundlagen für die Berechnung der EEG-Umlage 2011 stehen nachfolgend zum Download bereit.
1