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EEG-Umsetzungshilfen

Unterlagen zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Umsetzungshilfe zum ab 1. Januar 2009 gültigen EEG des BDEW
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) stellt auf seinen Internetseiten eine umfassende Umsetzungshilfe zum EEG zur Verfügung, an deren Erstellung die Übertragungsnetzbetreiber mitgewirkt haben. Version 1.1 der Unterlage wurde zum 1. Dezember 2009 aktualisiert. Sie finden sie als pdf-Datei zum Download unter http://www.bdew.de/ unter der Rubrik Energie => Energienetze und Regulierung => EEG/KWK-G => EEG-Umsetzungshilfen oder als direkten Link unter BDEW.

Behandelt werden insbesondere die für Netzbetreiber relevanten Regelungen wie Anschluss- und Vergütungsfragen des zum 1. Januar 2009 umfassend novellierten EEG. Die neue Umsetzungshilfe setzt auf der Verfahrensbeschreibung zum EEG 2004 sowie der Umsetzungshilfe des Verbands der Netzbetreiber (VDN) zu den Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach der EEG-Novelle 2006 auf. Diese Unterlagen finden Sie ebenfalls auf der oben genannten BDEW-Internetseite in einem Archiv zum EEG 2004.

Den EEG-Gesetzestext in der ab 1. Januar 2009 gültigen Fassung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2009/index.html.

Die EEG-Vergütungskategorientabelle für alle EEG-Anlagen bis Inbetriebnahmejahr 2009 (aktualisierter Stand: 26.11.2009) sowie die entsprechende Tabelle für alle EEG-Anlagen bis Inbetriebnahme 2010 (Stand 25.08.2010) mit möglichen Vergütungs- und Bonuskombinationen und einer Beispielrechnung finden Sie nachstehend als Excel-Datei. Die Dateien wurden der Bundesnetzagentur mit der Bitte übersendet, diese auch bei der Erstellung ihrer Erfassungsbögen zugrunde zu legen.

Hinweise zur Berechnung vermiedener Netzentgelte
Die Berechnung der durch EEG-Anlagen vermiedenen Netzentgelte hat gemäß § 35 Abs. 2 EEG nach den Vorschriften des § 18 Abs. 2 StromNEV zu erfolgen. Zu dessen Anwendung wird auf den VDN-Kalkulationsleitfaden zu § 18 StromNEV  vom 03.03.2007 verwiesen, der auf der BDEW-Internetseite unter Netzentgelte Strom bereitsteht. An gleicher Stelle steht für BDEW-Mitglieder nach separatem Login ein Beiblatt zum Kalkulationsleitfaden zur Verfügung, in dem die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte im Fall der Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen beschrieben wird.

Hinweise zum Einspeisemanagement
Mit der Novellierung des EEG zum 01.01.2009 werden die Vorschriften zur Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung durch den § 11 EEG „Einspeisemanagement“ präzisiert. Grundlegende Hinweise dazu werden in der Umsetzungshilfe zum gültigen EEG dargestellt.

Darüber hinaus haben BDEW und VKU detaillierte Umsetzungsempfehlungen zu den nach § 6 EEG vorgesehenen technischen Einrichtungen zur Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen nach §12 EEG entwickelt. Diese sind auf den Seiten des BDEW aufrufbar. Den Netzbetreibern wird empfohlen, die in dem Papier genannten Technologien unter Berücksichtigung der vorhandenen Kommunikationseinrichtungen in die eigenen Anschlussbedingungen aufzunehmen, die nach § 19 EnWG zu veröffentlichen sind.

Darüber hinaus stehen auf der BDEW-Internetseite in einem Archiv zum EEG 2004 die Grundzüge zum bisherigen "Erzeugungsmanagement" nach § 4 Abs. 3 EEG 2004 bereit.

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