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EEG-Mittelfristprognose

Die Übertragungsnetzbetreiber sind gemäß § 3 Abs. 3 AusglMechAV verpflichtet, bis zum 15. November eines Kalenderjahres die realistische Bandbreite der EEG-Umlage des übernächsten Jahres (d.h. in 2011 für 2013) zu prognostizieren und die Prognose zu veröffentlichen.

 

Die prognostizierte Bandbreite für die EEG-Umlage 2013 für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz liegt zwischen 3,66 und 4,74 ct/kWh.

 

Weiterhin haben die Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 3 Abs. 4 AusglMechAV die Verpflichtung, eine Prognose für die folgenden 5 Kalenderjahre (d.h. in 2011 eine Mittelfristprognose für die Jahre 2012 bis 2016) zu erstellen und zu veröffentlichen.

 

Die Prämissen für die Berechnung der Bandbreite der EEG-Umlage 2013 sowie eine Zusammenfassung der Mittelfristprognose und die Gutachten der Prognoseinstitute stehen nachfolgend zum Download bereit.

 

Die Veröffentlichung der Bandbreite der EEG-Umlage 2013 sowie der Mittelfristprognose erfolgen unverbindlich.

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