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KWK-Verfahrensbeschreibung und -Umsetzungshilfen

Umsetzung des KWK-G durch die Netzbetreiber

Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-G) trat am 01.04.2002 in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt wird der Belastungsausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) durchgeführt. KWK-Anlagenbetreiber haben nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Zahlung der gesetzlichen Fördersätze für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom.

Zum 1. Januar 2009 wurde das KWK-G umfassend novelliert. Aufbauend auf den bisherigen Verbandsinformationen sowie den Umsetzungserfahrungen der BDEW-Mitgliedsunternehmen und der ergangenen Rechtsprechung wurde eine Umsetzungshilfe zum KWK-G 2009 entwickelt, die auf den Seiten des BDEW unter www.bdew.de / Energie / Energienetze und Regulierung / EEG-KWK-G / KWK-Umsetzungshilfen oder dem Direktlink KWK-Umsetzungshilfen zum Download bereit steht.

Die Umsetzungshilfe informiert über:

  • Regelungen zur Förderung von KWK-Strom (insbesondere Fördervoraussetzungen sowie Höhe und Dauer der Zuschlagszahlungen),
  • Regelungen zur Förderung des Neu- und Ausbaus von Wärmenetzen ,
  • die Umsetzung des bundesweiten Belastungsausgleichs der Förderzahlungen .

Darüber hinaus stehen in einem Archivverzeichnis auf der genannten BDEW-Internetseite Umsetzungsempfehlungen zum KWK-G 2002 zur Verfügung.

Das Arbeitsblatt FW 308 "Zertifizierung von KWK-Anlagen - Ermittlung des KWK-Stromes" der AGFW steht zum Download auf der Internetseite der AGFW
am linken oberen Bildrand bereit:  http://www.agfw.de/