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Grünstromprivileg nach § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG

Bei den aufgezeigten Modellen handelt es sich um die derzeit bei den Übertragungsnetzbetreiber bekannten und darstellbaren Varianten zur Abwicklung des § 37 Abs. 1 Satz 2 EEG in Verbindung mit § 17 EEG.
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