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Transparenz der Vermarktungstätigkeiten

Auf dieser Seite sind die Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber zu den einzelnen Vermarktungsaktivitäten gemäß § 7 AusglMechV sowie § 2 AusglMechAV aufgeführt.

§ 7 AusglMechV

1. Monatliche und jährliche Einnahmen und Ausgaben, die aus der Vermarktung des Stroms resultieren

2. Die am vortägigen Spotmarkt einer Börse vermarkteten Strommengen


§ 2 AusglMechAV

1. Vortagesprognose der erwarteten Einspeisung aus Windenergie bzw. aus Solarenergie in den einzelnen Regelzonen sowie die Online-Hochrechnung der tatsächlichen Einspeisung von Windenergie bzw. aus Solarenergie in den einzelnen Regelzonen

2. Untertägig am Spotmarkt beschaffte bzw. veräußerte Strommengen der einzelnen Häuser

3. Differenz zwischen den jeweiligen Einspeiseprognosen und den vor-  und untertägigen am Spotmarkt oder durch Abruf von EEG-Reserve der beschafften bzw. veräußerten Strommengen


4. Inanspruchnahme von Ausgleichsenergie zum Ausgleich der EEG-Bilanzkreise